Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen für Behörden und Institutionen

Geburtsurkunden, Zeugnisse, Diplome, Heiratsurkunden oder Verträge: Wir koordinieren beglaubigte Übersetzungen über qualifizierte, gerichtlich beeidigte Übersetzer:innen – anerkannt von Behörden, Gerichten und Institutionen.

Typische Dokumente

Häufig angefragte Urkunden

  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
  • Schul-, Hochschul- und Ausbildungszeugnisse
  • Diplome und Abschlusszertifikate
  • Führerscheine und amtliche Bescheinigungen
  • Verträge, Vollmachten und notarielle Urkunden
  • Handelsregisterauszüge und Gewerbedokumente

Warum beglaubigt?

Rechtssicher anerkannt

Beglaubigte Übersetzungen tragen den Stempel und die Unterschrift einer gerichtlich beeidigten Übersetzungsperson und bestätigen die vollständige und richtige Übertragung des Originaldokuments. So werden sie von Standesämtern, Ausländerbehörden, Universitäten und Gerichten anerkannt.

So geht's

Senden Sie uns Ihr Dokument als Scan oder Foto. Wir koordinieren die passende beeidigte Fachkraft für Ihre Sprachkombination und informieren Sie über Kosten und Bearbeitungsdauer.

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Häufige Fragen

Fragen zu beglaubigten Übersetzungen

Unsicher, ob Ihr Dokument beglaubigt werden muss? Fragen Sie uns.

Ja. Beglaubigte Übersetzungen werden über gerichtlich beeidigte Übersetzer:innen erstellt und sind bei deutschen Behörden, Standesämtern und Gerichten anerkannt.
Ja, ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Foto genügt für die Ersteinschätzung. Für die finale Übersetzung kann das Original oder eine beglaubigte Kopie erforderlich sein.
Die Bearbeitungszeit hängt von Sprache, Umfang und Verfügbarkeit ab. Nach Prüfung Ihres Dokuments nennen wir Ihnen einen konkreten Termin.
Ja, auf Wunsch senden wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung im Original postalisch zu.

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